Nintendo warnt Switch-Nutzer: Regelverstöße können Geräte unbrauchbar machen

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Nintendo hat seine Nutzungsbedingungen deutlich verschärft und richtet sich mit strengeren Richtlinien gegen modifizierte Switch-Konsolen, unbefugte Emulatoren und andere unerlaubte Aktivitäten.
Wie erstmals von Game File berichtet, haben Spieler Benachrichtigungen über Aktualisierungen des Nintendo-Kontovertrags und der Datenschutzrichtlinie erhalten. Diese überarbeiteten Bedingungen, die am 7. Mai in Kraft treten, ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten sowohl für bestehende als auch für neue Nintendo-Kontoinhaber. Die Analyse von Game File ergab etwa 100 Änderungen zwischen den alten und neuen Vereinbarungen.
Vor dem 6. Mai untersagte die Vereinbarung Nutzern das „Vermieten, Verleihen, Unterlizenzieren, Veröffentlichen, Kopieren, Modifizieren, Anpassen, Übersetzen, Reverse Engineering, Dekompilieren oder Zerlegen der Nintendo-Kontodienste ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von Nintendo oder sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht gestattet.“
Die aktualisierte US-Version enthält nun deutlich erweiterte Einschränkungen:
„Ohne Einschränkung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie (a) keine Teile der Nintendo-Kontodienste veröffentlichen, kopieren, modifizieren, einem Reverse Engineering unterziehen, vermieten, verleihen, dekompilieren, zerlegen, vertreiben, zum Verkauf anbieten oder darauf basierende abgeleitete Werke erstellen dürfen; (b) keine Funktionen oder Schutzmechanismen der Nintendo-Kontodienste umgehen, modifizieren, entschlüsseln, manipulieren oder auf andere Weise unterlaufen dürfen, einschließlich der Verwendung von Hardware oder Software, die dazu führt, dass die Nintendo-Kontodienste nicht gemäß ihrer Dokumentation und bestimmungsgemäßen Nutzung betrieben werden; (c) keine unbefugten Kopien der Nintendo-Kontodienste beschaffen, installieren oder nutzen dürfen; oder (d) die Nintendo-Kontodienste nicht in anderer Weise als gemäß der geltenden Dokumentation und bestimmungsgemäßen Nutzung verwenden dürfen, jeweils ohne schriftliche Zustimmung oder ausdrückliche Genehmigung von Nintendo oder sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht gestattet. Sie erkennen an, dass Nintendo bei Verstoß gegen diese Beschränkungen die Nintendo-Kontodienste und/oder das betreffende Nintendo-Gerät dauerhaft ganz oder teilweise unbrauchbar machen kann.“
Die britische Vereinbarung weicht leicht ab und besagt:
„Alle digitalen Produkte, die Ihrem Nintendo-Konto zugeordnet sind, sowie deren Updates sind nur für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung auf einem Benutzergerät lizenziert. Digitale Produkte dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen Sie ohne schriftliche Zustimmung von NOE digitale Produkte weder vermieten noch verleihen, unterlizenzieren, veröffentlichen, kopieren, modifizieren, anpassen, übersetzen, einem Reverse Engineering unterziehen, dekompilieren oder zerlegen, sofern dies nicht ausdrücklich durch geltendes Recht gestattet ist. Eine solche unbefugte Nutzung kann dazu führen, dass das digitale Produkt unbrauchbar wird.“
Obwohl Nintendo den Begriff „unbrauchbar“ nicht konkret definiert hat, deutet die Formulierung stark darauf hin, dass das Unternehmen Konsolen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, möglicherweise vollständig deaktiviert („bricked“). Die aktualisierte Datenschutzrichtlinie betont zudem Nintendos Recht, Online-Kommunikation zu überwachen, um „eine sichere und familienfreundliche Online-Umgebung zu gewährleisten sowie Verstöße gegen den Nintendo-Kontovertrag und andere schädliche oder rechtswidrige Interaktionen zu erkennen.“
Diese Richtlinienänderungen spiegeln wahrscheinlich Nintendos anhaltende Herausforderungen mit Piraterie und unbefugten Modifikationen wider, insbesondere im Vorfeld des hoch erwarteten Starts der Switch 2 am 5. Juni. Trotz Vorbestellungsproblemen aufgrund der überwältigenden Nachfrage – einschließlich Warnungen vor möglichen Lieferverzögerungen – hält das Unternehmen am Preis von 449,99 US-Dollar für die Konsole fest.
Für alle, die sich für die kommende Konsole interessieren, empfehlen wir IGNs Nintendo Switch 2-Vorbestellungsführer zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu Verfügbarkeit und Kaufmöglichkeiten zu erhalten.
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