Markenstreit um Stellar Blade verschärft sich

Dec 10,24

Stellar Blade vs

Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat gegen Sony und den Entwickler Shift Up eine Markenverletzung im Zusammenhang mit dem PS5-Action-Adventure-Hit Stellar Blade geltend gemacht.

Stellar Blade von „Stellarblade“ verklagt ” wegen MarkenverletzungBeide Marken ordnungsgemäß Registriert

Stellar Blade vs

Shift Up, der Entwickler des PS5-Action-Adventure-Hits Stellar Blade, und Sony wurden von einer Filmproduktionsfirma namens „Stellarblade“ verklagt. " Das Filmunternehmen mit Sitz im US-Bundesstaat Louisiana erhob einen Vorwurf einer Markenrechtsverletzung und reichte den Fall Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana ein.

Griffith Chambers Mehaffey, der Eigentümer des Filmunternehmens Stellarblade, behauptete, dass ihr Unternehmen, Das auf „Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme“ spezialisierte Unternehmen wurde durch die Verwendung des Namens „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up für das Spiel geschädigt. Mehaffey erklärte weiter, dass die Verwendung des Namens die Online-Sichtbarkeit ihres Unternehmens verringert habe, und behauptete, dass potenzielle Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen, aufgrund der Suchergebnisse für das Spiel „Stellar Blade“ jetzt Schwierigkeiten haben, relevante Informationen zu finden.

Mehaffeys Antrag an das Gericht Dazu gehörten Schadensersatz und Anwaltskosten sowie eine einstweilige Verfügung, die Shift Up und Sony daran hinderte, die Marke „Stellar Blade“ oder einen ähnlichen Namen zu verwenden. Er forderte das Gericht außerdem auf, die Übertragung aller „Stellar Blade“-Materialien von den Spielefirmen an Mehaffey und seine Firma Stellarblade zur Vernichtung anzuordnen.

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Mehaffey registrierte die „Stellarblade“ Marke im Juni 2023 und erteilte anschließend im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an den Stellar Blade-Entwickler Shift Up. In der Klage behauptete Mehaffey, dass er seit 2006 Eigentümer der Website stellarblade.com sei und sie seit 2011 in Verbindung mit seiner Filmproduktionsfirma nutze.

In einer Erklärung gegenüber IGN erklärte Mehaffeys Anwalt, dass es „schwierig“ sei Stellen Sie sich vor, dass Shift Up und Sony die bestehenden Rechte von Herrn Mehaffey nicht kannten, bevor sie ihre identische Marke übernahmen.“ Zur weiteren Erläuterung: Stellar Blade wurde erstmals 2019 als „Project Eve“ angekündigt und 2022 in „Stellar Blade“ umbenannt. Im Januar 2023 ließ Shift Up Berichten zufolge die Marke „Stellar Blade“ für seinen PS5-Titel registrieren. Mehaffey registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023, Monate nach der Einreichung durch Shift Up.

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„Herr Mehaffey hat die Domain stellarblade.com im Jahr 2006 registriert und verwendet seit fast 15 Jahren den Namen STELLARBLADE für sein Unternehmen. Wir glauben an fairen Wettbewerb, aber wenn größere Unternehmen die etablierten Rechte kleinerer Unternehmen missachten, liegt es in unserer Verantwortung, dafür einzutreten.“ und unsere Marke schützen“, sagte Mehaffeys Anwalt in seiner Erklärung gegenüber IGN. „Die erheblich größeren Ressourcen der Angeklagten haben die Online-Suchergebnisse für STELLARBLADE faktisch monopolisiert, was Herrn Mehaffeys seit langem etabliertes Unternehmen in die digitale Vergessenheit gedrängt und den Lebensunterhalt, den er sich über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hat, gefährdet.“ Darüber hinaus argumentierte Mehaffey, dass beide Logos sowie der stilisierte Buchstabe „S“ in beiden Namen Streitpunkte seien und „verwirrend ähnlich“ seien.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Rechte eines Markeninhabers grundsätzlich rückwirkend geltend gemacht werden können, d. h. der Markenschutz erstreckt sich über den Umfang des Anmeldedatums der Marke hinaus.

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